HeyVollstreckung

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Was über die Systemsoftware der Krankenkassen (wie ISKV) im Bezug auf die Vollstreckung nicht möglich ist, wird durch HeyVollstreckung möglich gemacht.

Nach Übernahme der Vollstreckungsdaten aus dem Vollstreckungslauf der Systemsoftware oder nach manueller Erfassung der Falldaten können Sie die wichtigsten und zeitaufwendigsten Arbeiten über dieses Programm erledigen, die da sind:.

Pfändungs- und Einziehungsverfügung erstellen, aussetzen, aufheben 
Zahlungsvereinbarungen erstellen, überwachen, aufheben
Vollstreckungsersuchen (Amthilfe bei Krankenkassen und Hauptzollämtern) erstellen, überwachen, aufheben
Gerichtsvollzieher zur Vollsteckung beauftragen, Erledigung überwachen, aufheben
Stundungsanträge und Anträge auf Vollstreckungsaufschub bescheiden und überwachen
sie können Leistungsbescheide auf Knopfdruck erstellen (sofern diese nötig sind z.B. für Gerichtsvollzieher)
außerdem können Sie die Vollstreckungsaufträge aus dem System dem zuständigen Mitarbeiter zuteilen

Außerdem haben Sie die Wiedervorlage und Aktenführung elektronisch im Griff. 

Schauen Sie sich das Handbuch an.

Glanzlichter des Programms

bei Pfändungen bei den Finanzämtern wird über die Postleitzahl des Schuldners automatisch das zuständige Finanzamt als Drittschuldner eingetragen
bei der Beauftragung eines Gerichtsvollziehers nach § 66 Abs. 4 SGB X i.V.m. § 724 ZPO wird über die Postleitzahl  automatisch das zuständige Amtsgericht (Gerichtsvollzieherverteilerstelle) eingetragen
bei Vollstreckungsersuchen wird über die Postleitzahl automatisch die vorher festgelegte Krankenkasse oder das Hauptzollamt eingetragen
werden Aktionen ausgelöst, erfolgt eine automatische Eintragung der Aktion (nach Abfrage ob gewünscht)  in die elektronische Akte, außerdem werden automatisch Wiedervorlagetermine zu dieser Aktion eingetragen

Technisches

verfügbar für Access 2000, XP(2005) und 2003
optimale Bildschirmauflösung 1024 X 768 (nicht kleiner)
Einzelplatz- oder Mehrnutzerlizenz  (je 25 Nutzer)

Ihr Vorteil

Die Arbeiten sind von der Handhabung kinderleicht und absolut zeitoptimiert.
Sie haben eine elektronische Wiedervorlage, die vom Vorgesetzen überwacht werden kann.
Sie haben eine elektronische Aktenführung. Jeder Nutzer kann sich den Fall aufrufen und weiß, was vollstreckungsmäßig läuft. 
Sie reduzieren den Arbeitsaufwand für das Massengeschäft in der Vollstreckung auf ein Minimum.
Sie sparen jede Menge Zeit und Geld.

 

 

 

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Stand: 13. Januar 2010