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Was über die Systemsoftware der Krankenkassen (wie
ISKV) im Bezug auf die Vollstreckung nicht möglich ist, wird durch
HeyVollstreckung möglich gemacht.
Nach Übernahme der Vollstreckungsdaten aus dem
Vollstreckungslauf der Systemsoftware oder nach manueller Erfassung der
Falldaten können Sie die wichtigsten und zeitaufwendigsten Arbeiten über
dieses Programm erledigen, die da sind:.
| Pfändungs- und Einziehungsverfügung erstellen,
aussetzen, aufheben |
| Zahlungsvereinbarungen erstellen, überwachen,
aufheben |
| Vollstreckungsersuchen (Amthilfe bei Krankenkassen
und Hauptzollämtern) erstellen, überwachen, aufheben |
| Gerichtsvollzieher zur Vollsteckung beauftragen,
Erledigung überwachen, aufheben |
| Stundungsanträge und Anträge auf
Vollstreckungsaufschub bescheiden und überwachen |
| sie können Leistungsbescheide auf Knopfdruck
erstellen (sofern diese nötig sind z.B. für Gerichtsvollzieher) |
| außerdem können Sie die Vollstreckungsaufträge
aus dem System dem zuständigen Mitarbeiter zuteilen |
Außerdem haben Sie die Wiedervorlage und Aktenführung
elektronisch im Griff.
Schauen
Sie sich das Handbuch
an.
Glanzlichter des Programms
| bei Pfändungen bei den Finanzämtern wird über die
Postleitzahl des Schuldners automatisch das zuständige Finanzamt als
Drittschuldner eingetragen |
| bei der Beauftragung eines Gerichtsvollziehers nach
§ 66 Abs. 4 SGB X i.V.m. § 724 ZPO wird über die Postleitzahl automatisch
das zuständige Amtsgericht (Gerichtsvollzieherverteilerstelle) eingetragen |
| bei Vollstreckungsersuchen wird über die
Postleitzahl automatisch die vorher festgelegte Krankenkasse oder das
Hauptzollamt eingetragen |
| werden Aktionen ausgelöst, erfolgt eine
automatische Eintragung der Aktion (nach Abfrage ob gewünscht) in die
elektronische Akte, außerdem werden automatisch Wiedervorlagetermine zu
dieser Aktion eingetragen |
Technisches
| verfügbar für Access 2000, XP(2005) und 2003 |
| optimale Bildschirmauflösung 1024 X 768 (nicht
kleiner) |
| Einzelplatz- oder Mehrnutzerlizenz (je 25
Nutzer) |
Ihr Vorteil
| Die Arbeiten sind von der Handhabung kinderleicht
und absolut zeitoptimiert. |
| Sie haben eine elektronische Wiedervorlage, die vom
Vorgesetzen überwacht werden kann. |
| Sie haben eine elektronische Aktenführung. Jeder
Nutzer kann sich den Fall aufrufen und weiß, was vollstreckungsmäßig
läuft. |
| Sie reduzieren den Arbeitsaufwand für das Massengeschäft in der
Vollstreckung auf ein Minimum. |
| Sie sparen jede Menge Zeit und Geld. |
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